Gutachten
Fahrzeugbewertung & Wertermittlung
Beim Verkauf, bei der Aufteilung eines Nachlasses oder bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs wird ein Wert gebraucht, der Bestand hat. Wir sehen uns das Fahrzeug an und begründen den Wert schriftlich.
Welcher Wert ist gemeint?
„Was ist mein Auto wert?“ hat je nach Anlass verschiedene Antworten: Der Preis, den ein Händler zahlt, liegt unter dem, was ein privater Käufer aufwendet, und beides ist nicht der Restwert nach einem Schaden. Wir klären zuerst den Zweck und rechnen dann passend dazu.
Grundlage sind Zustand, Ausstattung, Historie und das aktuelle Angebot vergleichbarer Fahrzeuge. Das Ergebnis ist ein kompaktes Gutachten, das Sie Käufer, Notar, Finanzamt oder Versicherung vorlegen können.
Fragen? Rufen Sie uns an unter 02331 / 37 34 142.
Marktwert
Realistischer Preis am freien Markt, abgeleitet aus vergleichbaren Angeboten.
Händler- und Verkaufswert
Verhandlungsbasis für Inzahlungnahme, Flottenabgang oder Privatverkauf.
Restwert
Wert des beschädigten Fahrzeugs – wichtig bei Totalschaden und Abrechnung.
Schriftliche Begründung
Nachvollziehbare Herleitung samt Bildern statt reiner Zahl aus der Datenbank.
