Stadt Bochum · 44787 – 44894

Kfz-Gutachter für Bochum

Von Langendreer bis Weitmar: Schadengutachten, Wertermittlungen und Oldtimerbewertungen im Bochumer Stadtgebiet.

Anfahrtca. 28 km vom Büro – ab Rolandstraße 33, 58135 Hagen

TerminBesichtigung kurzfristig, Gutachten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

UnabhängigWir arbeiten für Sie – nicht für eine Versicherung oder Werkstatt.

Kfz-Sachverständiger für Bochum

Bochum erreichen wir über Witten. Der Osten – Langendreer, Werne, Laer – liegt dabei besonders günstig; Termine dort bekommen wir meist kurzfristig unter.

Bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung entscheidet oft die Frage, ob sich eine Reparatur noch rechnet. Wir stellen Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert nebeneinander, damit Sie die wirtschaftlich richtige Entscheidung treffen können.

Fragen? Rufen Sie uns an unter 02331 / 37 34 142 oder mobil 0173 15 46 212.

Wirtschaftlichkeit geprüft

Reparatur, Totalschaden oder Wiederbeschaffung – mit Zahlen belegt.

Osten besonders schnell

Langendreer, Werne und Laer liegen direkt auf unserer Route.

Neutral gegenüber Werkstätten

Wir sind an keinen Reparaturbetrieb gebunden und empfehlen ergebnisoffen.

Ortslagen in Bochum, in denen wir unterwegs sind

  • Langendreer
  • Werne
  • Laer
  • Weitmar
  • Wattenscheid
  • Querenburg

Häufige Fragen aus Bochum

Wie schnell sind Sie in Bochum vor Ort?
ca. 28 km vom Büro. In der Regel vereinbaren wir den Besichtigungstermin für den gleichen oder den nächsten Werktag – nach einem Unfall auch kurzfristiger.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Im Kasko- oder Bewertungsfall besprechen wir den Aufwand vorher offen mit Ihnen.
Muss ich zu Ihnen nach Hagen kommen?
Nein. Wir kommen zum Fahrzeug – in Bochum zur Werkstatt, zur Wohnung, zum Betrieb oder zum Bergungsunternehmen. Nur wenn es Ihnen lieber ist, sehen wir das Fahrzeug bei uns in der Rolandstraße 33.
Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?
Nein. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen selbst. Genau das sichert eine neutrale Bewertung.