Ennepe-Ruhr-Kreis · 45549

Kfz-Gutachter für Sprockhövel

Haßlinghausen, Niedersprockhövel, Gennebreck: Wir übernehmen Schadengutachten und Wertermittlungen im nördlichen Kreisgebiet.

Anfahrtca. 22 km vom Büro – ab Rolandstraße 33, 58135 Hagen

TerminBesichtigung kurzfristig, Gutachten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

UnabhängigWir arbeiten für Sie – nicht für eine Versicherung oder Werkstatt.

Kfz-Sachverständiger für Sprockhövel

Sprockhövel ist weitläufig und ländlich strukturiert. Wir planen die Anfahrt so, dass die Aufnahme in einem Termin abgeschlossen ist – inklusive Probefahrtprüfung, wenn das Fahrzeug noch bewegt werden darf.

Bei Totalschäden ermitteln wir Wiederbeschaffungs- und Restwert getrennt und holen Restwertangebote aus dem regionalen Markt ein. Das verhindert, dass Sie an ein überregionales Höchstgebot gebunden werden.

Fragen? Rufen Sie uns an unter 02331 / 37 34 142 oder mobil 0173 15 46 212.

Restwert regional

Angebote aus dem örtlichen Markt statt bundesweiter Restwertbörsen.

Ein Termin, alles erfasst

Aufnahme, Messung und Bilddokumentation in einem Durchgang.

Auch am Wochenende erreichbar

Nach einem Unfall genügt zunächst eine Nachricht mit Fotos per WhatsApp.

Ortslagen in Sprockhövel, in denen wir unterwegs sind

  • Haßlinghausen
  • Niedersprockhövel
  • Gennebreck
  • Herzkamp

Häufige Fragen aus Sprockhövel

Wie schnell sind Sie in Sprockhövel vor Ort?
ca. 22 km vom Büro. In der Regel vereinbaren wir den Besichtigungstermin für den gleichen oder den nächsten Werktag – nach einem Unfall auch kurzfristiger.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Im Kasko- oder Bewertungsfall besprechen wir den Aufwand vorher offen mit Ihnen.
Muss ich zu Ihnen nach Hagen kommen?
Nein. Wir kommen zum Fahrzeug – in Sprockhövel zur Werkstatt, zur Wohnung, zum Betrieb oder zum Bergungsunternehmen. Nur wenn es Ihnen lieber ist, sehen wir das Fahrzeug bei uns in der Rolandstraße 33.
Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?
Nein. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen selbst. Genau das sichert eine neutrale Bewertung.