Ennepe-Ruhr-Kreis · 58300

Kfz-Gutachter für Wetter (Ruhr)

Von Alt-Wetter bis Volmarstein und Wengern: Schadengutachten und Wertermittlungen mit kurzer Anfahrt.

Anfahrtca. 12 km vom Büro – ab Rolandstraße 33, 58135 Hagen

TerminBesichtigung kurzfristig, Gutachten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

UnabhängigWir arbeiten für Sie – nicht für eine Versicherung oder Werkstatt.

Kfz-Sachverständiger für Wetter (Ruhr)

Wetter liegt auf der Achse Hagen–Witten und ist für uns Alltagsgebiet. Wir nehmen Fahrzeuge in Wengern, Esborn und Volmarstein auf und stimmen den Termin so ab, dass Ihre Werkstatt direkt danach mit der Instandsetzung starten kann.

Ein Schwerpunkt sind Leasing- und Rückgabefahrzeuge: Wir halten den Zustand vor der Rückgabe fest, damit später nicht über Gebrauchsspuren diskutiert werden muss.

Fragen? Rufen Sie uns an unter 02331 / 37 34 142 oder mobil 0173 15 46 212.

Zustandsbericht zur Rückgabe

Bebilderte Aufnahme vor der Leasingrückgabe – Ihre Absicherung gegen Nachforderungen.

Termin mit Werkstattbezug

Wir stimmen die Aufnahme auf den Reparaturbeginn ab, damit das Fahrzeug nicht steht.

Steile Lagen berücksichtigt

Rangier- und Bordsteinschäden aus den Hanglagen bewerten wir realistisch.

Ortslagen in Wetter (Ruhr), in denen wir unterwegs sind

  • Alt-Wetter
  • Volmarstein
  • Wengern
  • Esborn
  • Grundschöttel

Häufige Fragen aus Wetter (Ruhr)

Wie schnell sind Sie in Wetter (Ruhr) vor Ort?
ca. 12 km vom Büro. In der Regel vereinbaren wir den Besichtigungstermin für den gleichen oder den nächsten Werktag – nach einem Unfall auch kurzfristiger.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Im Kasko- oder Bewertungsfall besprechen wir den Aufwand vorher offen mit Ihnen.
Muss ich zu Ihnen nach Hagen kommen?
Nein. Wir kommen zum Fahrzeug – in Wetter (Ruhr) zur Werkstatt, zur Wohnung, zum Betrieb oder zum Bergungsunternehmen. Nur wenn es Ihnen lieber ist, sehen wir das Fahrzeug bei uns in der Rolandstraße 33.
Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?
Nein. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen selbst. Genau das sichert eine neutrale Bewertung.