Ennepe-Ruhr-Kreis · 58285

Kfz-Gutachter für Gevelsberg

Gutachten für Gevelsberg und Silschede – neutral, schnell und mit Kalkulation auf Basis regionaler Stundensätze.

Anfahrtca. 11 km vom Büro – ab Rolandstraße 33, 58135 Hagen

TerminBesichtigung kurzfristig, Gutachten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

UnabhängigWir arbeiten für Sie – nicht für eine Versicherung oder Werkstatt.

Kfz-Sachverständiger für Gevelsberg

Gevelsberg erreichen wir über die A1-Anbindung und die Hagener Straße zügig. Viele Aufträge kommen hier von Berufspendlern, deren Fahrzeug nach einem Unfall auf der Autobahn oder im Berufsverkehr beschädigt wurde.

Wenn ein Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist, dokumentieren wir das ausdrücklich und weisen die Notreparatur getrennt aus. So bleibt nachvollziehbar, welche Kosten unmittelbar notwendig waren.

Fragen? Rufen Sie uns an unter 02331 / 37 34 142 oder mobil 0173 15 46 212.

Pendler-Schäden

Auffahr- und Spurwechselschäden aus dem Berufsverkehr sauber rekonstruiert.

Verkehrssicherheit bewertet

Klare Aussage, ob und wie das Fahrzeug bis zur Reparatur genutzt werden darf.

Nutzungsausfall belegt

Wir ordnen das Fahrzeug korrekt in die Ausfalltabelle ein.

Ortslagen in Gevelsberg, in denen wir unterwegs sind

  • Gevelsberg-Mitte
  • Silschede
  • Berge
  • Vogelsang

Häufige Fragen aus Gevelsberg

Wie schnell sind Sie in Gevelsberg vor Ort?
ca. 11 km vom Büro. In der Regel vereinbaren wir den Besichtigungstermin für den gleichen oder den nächsten Werktag – nach einem Unfall auch kurzfristiger.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Im Kasko- oder Bewertungsfall besprechen wir den Aufwand vorher offen mit Ihnen.
Muss ich zu Ihnen nach Hagen kommen?
Nein. Wir kommen zum Fahrzeug – in Gevelsberg zur Werkstatt, zur Wohnung, zum Betrieb oder zum Bergungsunternehmen. Nur wenn es Ihnen lieber ist, sehen wir das Fahrzeug bei uns in der Rolandstraße 33.
Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?
Nein. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen selbst. Genau das sichert eine neutrale Bewertung.