Ennepe-Ruhr-Kreis · 45525 – 45529

Kfz-Gutachter für Hattingen

Von der Altstadt bis Blankenstein und Winz-Baak: Gutachten für Unfallschäden, Fahrzeugwerte und Klassiker.

Anfahrtca. 26 km vom Büro – ab Rolandstraße 33, 58135 Hagen

TerminBesichtigung kurzfristig, Gutachten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

UnabhängigWir arbeiten für Sie – nicht für eine Versicherung oder Werkstatt.

Kfz-Sachverständiger für Hattingen

In Hattingen kommen viele Aufträge aus dem dichten Innenstadtverkehr und den engen Altstadtgassen: Parkschäden, Streifschäden und Rangierunfälle. Wir rekonstruieren solche Fälle anhand von Spurenhöhe und Lackübertrag – das ist oft entscheidend, wenn der Gegner den Hergang bestreitet.

Für Fahrzeuge, die in der Ruhraue oder im Bereich der Kemnade standen, prüfen wir zusätzlich Wasser- und Feuchtigkeitsschäden, weil sich diese erst später als Folgeschaden zeigen.

Fragen? Rufen Sie uns an unter 02331 / 37 34 142 oder mobil 0173 15 46 212.

Streifschaden rekonstruiert

Spurenhöhe und Lackübertrag als Beweis, wenn der Hergang bestritten wird.

Feuchte- und Wasserschäden

Prüfung auf Folgeschäden an Elektrik, Dämmung und Innenraum.

Termin im Stadtgebiet

Aufnahme in Parkhäusern und Hinterhöfen ist für uns Alltag.

Ortslagen in Hattingen, in denen wir unterwegs sind

  • Altstadt
  • Blankenstein
  • Winz-Baak
  • Welper
  • Niederwenigern

Häufige Fragen aus Hattingen

Wie schnell sind Sie in Hattingen vor Ort?
ca. 26 km vom Büro. In der Regel vereinbaren wir den Besichtigungstermin für den gleichen oder den nächsten Werktag – nach einem Unfall auch kurzfristiger.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Im Kasko- oder Bewertungsfall besprechen wir den Aufwand vorher offen mit Ihnen.
Muss ich zu Ihnen nach Hagen kommen?
Nein. Wir kommen zum Fahrzeug – in Hattingen zur Werkstatt, zur Wohnung, zum Betrieb oder zum Bergungsunternehmen. Nur wenn es Ihnen lieber ist, sehen wir das Fahrzeug bei uns in der Rolandstraße 33.
Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?
Nein. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen selbst. Genau das sichert eine neutrale Bewertung.