Ennepe-Ruhr-Kreis · 58339

Kfz-Gutachter für Breckerfeld

Landstraßen, Wildwechsel und Liebhaberfahrzeuge: In Breckerfeld nehmen wir Schäden dort auf, wo das Fahrzeug steht.

Anfahrtca. 15 km vom Büro – ab Rolandstraße 33, 58135 Hagen

TerminBesichtigung kurzfristig, Gutachten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

UnabhängigWir arbeiten für Sie – nicht für eine Versicherung oder Werkstatt.

Kfz-Sachverständiger für Breckerfeld

Rund um Breckerfeld dominieren Landstraßen. Entsprechend häufig geht es um Wildunfälle, Ausweichmanöver und Schäden an der Fahrzeugunterseite. Wir dokumentieren solche Fälle so, dass die Kaskoversicherung den Hergang nachvollziehen kann.

Außerdem stehen in der Region viele gepflegte Klassiker. Für sie erstellen wir Wertgutachten, die auch bei einer Spezialversicherung Bestand haben – mit Marktbezug statt Wunschwert.

Fragen? Rufen Sie uns an unter 02331 / 37 34 142 oder mobil 0173 15 46 212.

Wildunfall belegt

Anstoßspuren, Höhenlage und Bruchbilder werden für die Kaskoprüfung gesichert.

Unterbodenschäden

Schäden nach Ausweichen oder Bordsteinkontakt vollständig erfasst.

Klassiker bewertet

Wertgutachten mit Marktvergleich – akzeptiert von Oldtimerversicherern.

Ortslagen in Breckerfeld, in denen wir unterwegs sind

  • Breckerfeld
  • Delle
  • Zurstraße
  • Waldbauer

Häufige Fragen aus Breckerfeld

Wie schnell sind Sie in Breckerfeld vor Ort?
ca. 15 km vom Büro. In der Regel vereinbaren wir den Besichtigungstermin für den gleichen oder den nächsten Werktag – nach einem Unfall auch kurzfristiger.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Im Kasko- oder Bewertungsfall besprechen wir den Aufwand vorher offen mit Ihnen.
Muss ich zu Ihnen nach Hagen kommen?
Nein. Wir kommen zum Fahrzeug – in Breckerfeld zur Werkstatt, zur Wohnung, zum Betrieb oder zum Bergungsunternehmen. Nur wenn es Ihnen lieber ist, sehen wir das Fahrzeug bei uns in der Rolandstraße 33.
Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?
Nein. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen selbst. Genau das sichert eine neutrale Bewertung.